Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JustNow IT GmbH für Vendoren (B2B)

(Stand: Oktober 2025)

Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der:
JustNow IT GmbH
Kaltenmoserstraße 10
82362 Weilheim i. OB
(nachfolgend „JustNow IT“)
und
Vendoren (nachfolgend „Vertragspartner“ oder „Vendor“),
die das Cashback for Green System (»Cb4G-System«) technisch nutzen oder in eigene Produkte und Dienstleistungen integrieren.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vendors finden keine Anwendung, es sei denn, JustNow IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Vertragsgegenstand

JustNow IT stellt dem Vendor die technische Plattform „Cashback for Green (Cb4G-System)“ zur Verfügung, mit der Vendoren Endkund:innen („Clienten“) Cashback for Green im Rahmen von Nachhaltigkeitsboni (ESG-E2-Boni) anbieten können.

JustNow IT bietet selbst keine Versicherungs-, Finanz-, Bank- oder Handelsdienstleistungen an. Sie betreibt ausschließlich die IT-Infrastruktur und erbringt technische Dienstleistungen im Rahmen der Systemnutzung.
Der Vendor bleibt alleiniger Vertragspartner seiner Endkund:innen und trägt die volle rechtliche Verantwortung für die von ihm über das Cb4G-System angebotenen Leistungen, Zusagen oder Boni.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Vendors erfolgt auf Grundlage eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.

Leistungen von JustNow IT

JustNow IT betreibt, wartet und entwickelt die Cb4G-Plattform technisch weiter.
Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung eines Backends für Vendoren (Konfiguration, Bonusverwaltung, Reporting)
  • Hosting und Datenspeicherung in der EU
  • technische Schnittstellen (APIs) zu Partnern und Zahlungsdienstleistern
  • System-Dashboards für Vendor und Clienten

JustNow IT kann den Funktionsumfang des Systems erweitern oder ändern, sofern dadurch keine wesentlichen Vertragspflichten eingeschränkt werden.
JustNow IT ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Über deren Änderungen wird der Vendor gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO informiert; der Vendor kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen.

Pflichten des Vendors

Der Vendor verpflichtet sich, das System nur im Einklang mit geltendem Recht (insbesondere Datenschutz-, Wettbewerbs- und Steuerrecht) zu nutzen.
Der Vendor ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber seinen Endkund:innen allein verantwortlich (Art. 6 DSGVO).

Der Vendor ist verpflichtet:

  • die Datenschutz- und Informationspflichten gegenüber seinen Kund:innen selbst zu erfüllen
  • Bonuszusagen, ESG-E2-Beiträge oder Spenden transparent und korrekt im System zu hinterlegen
  • korrekte und vollständige Unternehmensdaten zu pflegen
  • Zugangsdaten geheim zu halten und Missbrauch zu verhindern

Der Vendor stellt JustNow IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder vertragswidriger Nutzung des Systems durch den Vendor entstehen.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

JustNow IT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage des mit dem Vendor geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
JustNow IT handelt insoweit weisungsgebunden und implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zur Sicherung der Daten.
Für bestimmte Systemdaten (z. B. aggregierte Nutzungsstatistiken, anonyme ESG-Analysen) kann JustNow IT als eigener Verantwortlicher Daten verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und wird in der Datenschutzerklärung von JustNow IT erläutert.
Der Vendor bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogene Daten seiner Kund:innen.

Nutzungsrechte und Schutzrechte

Alle Rechte an Software, Systemkomponenten, Quellcodes, Layouts, Texten, Marken und sonstigen Inhalten des Cb4G-Systems verbleiben ausschließlich bei JustNow IT.
Der Vendor erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung des Systems gemäß diesen AGB.
Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Der Vendor ist verpflichtet, Zugänge zu deaktivieren und keine Schnittstellen mehr zu verwenden.
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Dekompilierung oder sonstige Nutzung über die vertraglich vereinbarten Zwecke hinaus ist unzulässig.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von JustNow IT.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist JustNow IT berechtigt, den Zugang zum System zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

Haftung

JustNow IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsbeziehungen zwischen Vendor und Endkund:innen haftet allein der Vendor.

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende werden Zugänge deaktiviert und gespeicherte Daten gemäß AVV gelöscht oder anonymisiert.

Änderungen dieser AGB

JustNow IT kann diese AGB ändern, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragspflichten berührt werden.
Änderungen werden dem Vendor mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Der Vendor kann der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Ist der Vendor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Weilheim i. OB.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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