Taxonomie­konforme Versicherungs­produkte durch Einbindung »cashback for green«

Risikoprävention durch Anpassung an den Klimawandel

Versicherungs­dienstleistungen, die klimabedingte Risiken übernehmen, unterliegen der Taxonomie Verordnung (außer Lebensversicherungen). Komposit- und biometrische Versicherungsprodukte sollen Risikoprävention zur Anpassung an den Klimawandel ermöglichen (= ermöglichende Tätigkeit). Versicherungs­unternehmen zeigen ihre taxonomiefähigen Aktivitäten (Eligibility) auf und sollen bestrebt sein, den Anteil an taxonomiekonformen Versicherungs­produkten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten (Alignment) erhöhen. Das Versicherungs­angebot soll insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen, ohne dabei andere Umweltziele erheblich zu beinträchtigen.

Nach TAX-VO - Anreiz schaffen zur Klima-Risikoprävention

Die Taxonomie-Verordnung schränkt den wesentlichen Beitrag, der aus Versicherungsaktivitäten resultieren soll, auf ermöglichende Aktivitäten zu Anpassungsleistungen an den Klimawandel ein. Bei der Produktegestaltung ist eine genannte Aktivität die Anreizschaffung durch den Versicherer zur Klima-Risikoprävention durch risikobasierte Boni.

cashback for green

Das »cashback for green System« ist so ausgestaltet, dass Versicherer direkt oder über Makler die risikobasierten Boni als ESG-E2-Bonus an die Versicherungsnehmer zur selbstverantwortlichen Verwendung weiterleiten können, ohne dass es „nur“ ein meist verpuffender Prämienrabatt auf die Nettoprämie ist. Zusätzlich können green best practice Projekte ausgestaltet werden, die das Ziel haben, Versicherungsnehmer dauerhaft über Klimawandelrisiken und Präventionsmaßnahmen zu informieren. Damit wird eine weitere Forderung der Taxonomie-Verordnung erfüllt.

Das cashback for green System ermöglicht somit die Bereitstellung der risikobasierten Boni in nachhaltiger und langfristig greifbarer Form. Zudem bietet die Aufteilung des ESG-E2-Bonus die Möglichkeit der Informationsbereitstellung zur Risikoprävention über green best practice Projekte.
Gerne informieren wir Sie persönlich über ein Teamsmeeting über die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten des cashback for green Systems mit ESG-E2-Bonus und green best practice Projekten.

cashback for green ermöglicht wesentlichen Beitrag zu zwei von fünf Punkten

Versicherer, die vorbeugende Maßnahmen, die von Kundinnen und Kunden ergriffen werden, um die Häufigkeit oder die Schwere klimabedingter Schäden zu vermeiden, belohnen, können die Belohnung über das cashback for green ausweisen.

Risikobasierte Boni als cashback for green

Lt. den technischen Bewertungskriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission (Delegierter Rechtsakt zum Klimawandel) in Ergänzung zur EU-Taxonomie-Verordnung, werden im Anhang 2, 10.1 – Nichtlebensversicherung: Übernahme klimabedingter Risiken fünf Punkte aufgeführt, die einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Unter Punkt 2 – Produktgestaltung wird unter Punkt 2.1. erläutert, dass ein Versicherer risikobasierte Boni für das Ergreifen von Präventivmaßnahmen seine Kundinnen und Kunden auskehren kann.

Wichtig ist folgende Ausführung der Delegierten Verordnung: »Für die Zwecke dieses Kriteriums (Anmerkung: risikobasierte Boni) könnte eine Senkung der Prämie, nachdem ein Versicherungsnehmer in Anpassungsmaßnahmen investiert hat, als risikobasierter Bonus für das Ergreifen von Präventivmaßnahmen durch den Versicherungsnehmer angesehen werden«. Damit müssen risikobasierte Vergünstigungen sich im versicherungstechnischen Preis widerspiegeln, allerdings wird nicht festgelegt, wie die risikobasierte Boni zur Auszahlung kommen kann.

Information zur Klimaanpassung durch green best practice

Weiterhin soll der Versicherer seine Vertriebsstrategie lt. Punkt 2.2. dahingehend ausrichten, dass Versicherungsnehmer:innen darüber informiert werden, welche Relevanz Präventivmaßnahmen haben. Der Versicherer soll beschreiben, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Versicherungsschutz oder auf die Höhe der Versicherungsprämie hat.
Das cashback for green System kann so ausgestaltet werden, dass green best Practice Projekte für die Anpassung an den Klimawandel vorgestellt und bei Beachtung bzw. Umsetzung die risikobasierte Boni als cashback for green zur Verfügung gestellt wird.

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